Die individuelle Praemienverbilligung (IPV) ist ein wichtiges Instrument, um die finanzielle Belastung durch Krankenkassenpraemien zu reduzieren. Sie richtet sich an Personen und Familien mit tiefen und mittleren Einkommen. Erfahren Sie hier, ob Sie Anspruch haben und wie Sie die IPV beantragen.
Die IPV ist eine staatliche Subvention, die Versicherten einen Teil ihrer OKP-Praemien abnimmt. Sie wird durch Bundes- und Kantonsmittel finanziert und direkt an die Krankenkasse ueberwiesen. Gemaess KVG Art. 65 muessen die Kantone die Praemien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhaeltnissen verbilligen. Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung geniessen besonders grosszuegige Reduktionen.
Die Anspruchsberechtigung haengt vom steuerbaren Einkommen und Vermoegen ab. Die genauen Einkommensgrenzen werden von jedem Kanton individuell festgelegt und unterscheiden sich erheblich. Grundsaetzlich gilt: Je tiefer das Einkommen und je groesser die Familie, desto hoeher die Praemienverbilligung.
| Kanton | Grenze Einzelperson | Grenze Familie (2 Erw. + 2 Kinder) | Max. IPV-Betrag Erwachsene |
|---|---|---|---|
| Zuerich | CHF 42'000 | CHF 72'000 | bis CHF 5'616/Jahr |
| Bern | CHF 38'000 | CHF 65'000 | bis CHF 5'052/Jahr |
| Luzern | CHF 36'000 | CHF 60'000 | bis CHF 4'668/Jahr |
| Basel-Stadt | CHF 40'000 | CHF 68'000 | bis CHF 6'492/Jahr |
| Genf | CHF 44'000 | CHF 75'000 | bis CHF 6'336/Jahr |
Angaben sind Richtwerte und koennen je nach Jahr und kantonaler Gesetzgebung abweichen. Massgebend ist das steuerbare Einkommen gemaess letzter Steuerveranlagung.
Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Kanton:
Tipp: Auch wenn Sie bereits die IPV erhalten, sollten Sie Ihre Praemien vergleichen und allenfalls die Kasse wechseln. Denn die IPV deckt in der Regel nur einen Teil der Praemie. Durch den Wechsel zur guenstigsten Kasse senken Sie Ihren Eigenanteil weiter. Pruefen Sie auch die Versicherungsmodelle fuer zusaetzliche Ersparnisse.
Neugeborene: Fuer Neugeborene gilt die IPV rueckwirkend ab Geburtsdatum, sofern Sie den Antrag rechtzeitig stellen.
Umzug: Bei einem Kantonswechsel muessen Sie die IPV im neuen Kanton neu beantragen, da die Einkommensgrenzen und Verfahren unterschiedlich sind.
Veraenderung der Lebensumstaende: Bei Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder deutlicher Einkommensveraenderung sollten Sie Ihren IPV-Anspruch neu pruefen lassen.