Praemienverbilligung (IPV) — Ihr Anspruch auf Unterstuetzung

Die individuelle Praemienverbilligung (IPV) ist ein wichtiges Instrument, um die finanzielle Belastung durch Krankenkassenpraemien zu reduzieren. Sie richtet sich an Personen und Familien mit tiefen und mittleren Einkommen. Erfahren Sie hier, ob Sie Anspruch haben und wie Sie die IPV beantragen.

Familie prueft IPV-Anspruch am Computer

Was ist die Praemienverbilligung?

Die IPV ist eine staatliche Subvention, die Versicherten einen Teil ihrer OKP-Praemien abnimmt. Sie wird durch Bundes- und Kantonsmittel finanziert und direkt an die Krankenkasse ueberwiesen. Gemaess KVG Art. 65 muessen die Kantone die Praemien von Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhaeltnissen verbilligen. Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung geniessen besonders grosszuegige Reduktionen.

Wer hat Anspruch?

Die Anspruchsberechtigung haengt vom steuerbaren Einkommen und Vermoegen ab. Die genauen Einkommensgrenzen werden von jedem Kanton individuell festgelegt und unterscheiden sich erheblich. Grundsaetzlich gilt: Je tiefer das Einkommen und je groesser die Familie, desto hoeher die Praemienverbilligung.

  • Alle Personen mit Wohnsitz im Kanton und gueltiger OKP-Versicherung
  • Steuerbares Einkommen unter der kantonalen Grenze
  • Familien mit Kindern erhalten hoehere Beitraege
  • Junge Erwachsene in Ausbildung (bis 25) profitieren von erhoehten Grenzen
  • Bezuegende von Ergaenzungsleistungen (EL) erhalten die Praemien automatisch vollstaendig bezahlt

IPV-Einkommensgrenzen ausgewaehlter Kantone

KantonGrenze EinzelpersonGrenze Familie (2 Erw. + 2 Kinder)Max. IPV-Betrag Erwachsene
ZuerichCHF 42'000CHF 72'000bis CHF 5'616/Jahr
BernCHF 38'000CHF 65'000bis CHF 5'052/Jahr
LuzernCHF 36'000CHF 60'000bis CHF 4'668/Jahr
Basel-StadtCHF 40'000CHF 68'000bis CHF 6'492/Jahr
GenfCHF 44'000CHF 75'000bis CHF 6'336/Jahr

Angaben sind Richtwerte und koennen je nach Jahr und kantonaler Gesetzgebung abweichen. Massgebend ist das steuerbare Einkommen gemaess letzter Steuerveranlagung.

Wie beantrage ich die IPV?

Das Antragsverfahren unterscheidet sich je nach Kanton:

  • Automatische Berechnung: In einigen Kantonen (z.B. Zuerich, Basel-Stadt) wird die IPV automatisch auf Basis der Steuerdaten berechnet. Sie muessen keinen Antrag stellen.
  • Antrag erforderlich: In anderen Kantonen (z.B. Bern, Luzern) muessen Sie einen Antrag beim kantonalen Sozialversicherungsamt oder der Ausgleichskasse einreichen.
  • Fristen beachten: Die Antragsfristen variieren. In vielen Kantonen koennen Sie die IPV bis Ende des laufenden Jahres oder bis Maerz des Folgejahres beantragen.

Tipp: Auch wenn Sie bereits die IPV erhalten, sollten Sie Ihre Praemien vergleichen und allenfalls die Kasse wechseln. Denn die IPV deckt in der Regel nur einen Teil der Praemie. Durch den Wechsel zur guenstigsten Kasse senken Sie Ihren Eigenanteil weiter. Pruefen Sie auch die Versicherungsmodelle fuer zusaetzliche Ersparnisse.

Besondere Situationen

Neugeborene: Fuer Neugeborene gilt die IPV rueckwirkend ab Geburtsdatum, sofern Sie den Antrag rechtzeitig stellen.

Umzug: Bei einem Kantonswechsel muessen Sie die IPV im neuen Kanton neu beantragen, da die Einkommensgrenzen und Verfahren unterschiedlich sind.

Veraenderung der Lebensumstaende: Bei Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder deutlicher Einkommensveraenderung sollten Sie Ihren IPV-Anspruch neu pruefen lassen.

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