Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) bietet allen Versicherten in der Schweiz ein umfassendes Leistungspaket. Der Leistungskatalog wird vom Bundesamt fuer Gesundheit (BAG) festgelegt und ist bei allen Krankenkassen identisch. Im Folgenden erfahren Sie im Detail, welche medizinischen Leistungen gedeckt sind und welche Behandlungen Sie selbst finanzieren muessen.
Die OKP uebernimmt die Kosten fuer aerztliche Untersuchungen und Behandlungen in Arztpraxen und ambulanten Kliniken. Dazu gehoeren allgemeinmedizinische Konsultationen, fachaerztliche Ueberweisungen, Laboruntersuchungen, Roentgen, MRT und CT sowie ambulante Operationen. Auch eidgenoessisch anerkannte Chiropraktiker sind ohne Ueberweisung direkt abrechnungsfaehig.
Bei einem Spitalaufenthalt deckt die Grundversicherung die Kosten fuer die allgemeine Abteilung in einem Listenspital Ihres Wohnkantons. Die Behandlung umfasst aerztliche Versorgung, Pflege, Medikamente, Unterkunft und Verpflegung. Ausserkantonale Behandlungen werden uebernommen, wenn die Behandlung im Wohnkanton nicht verfuegbar ist oder ein medizinischer Notfall vorliegt. Fuer Halbprivat- oder Privatabteilungen brauchen Sie eine Spitalzusatzversicherung.
Verschreibungspflichtige Medikamente auf der Spezialitaetenliste (SL) des BAG werden von der OKP uebernommen. Ebenso bestimmte Hilfsmittel wie Gehhilfen, Kompressionsstruempfe oder Hoergeraete (Pauschale). Nicht abgedeckt sind rezeptfreie Medikamente und Nahrungsergaenzungsmittel, selbst wenn sie vom Arzt empfohlen wurden.
Die OKP finanziert zahlreiche Vorsorgeleistungen: Impfungen gemaess dem nationalen Impfplan des BAG, Mammografie-Screening (alle 2 Jahre ab 50), Darmkrebs-Screening sowie gynaekologische Vorsorgeuntersuchungen. Auch bestimmte Gesundheitschecks fuer Neugeborene und Kinder sind abgedeckt.
Schwangerschaft und Geburt sind besonders grosszuegig abgedeckt: Saemtliche Vorsorgeuntersuchungen, die Entbindung (Spital, Geburtshaus oder Hausgeburt mit Hebamme), Nachsorge sowie Stillberatung werden ohne Franchise und ohne Selbstbehalt uebernommen. Auch eine Ammenberatung durch IBCLC-Stillberaterinnen ist leistungspflichtig.
| Leistung | Gedeckt? | Alternative |
|---|---|---|
| Zahnarzt (Kontrolle, Fuellungen) | Nein | Zahnzusatzversicherung |
| Brillen / Kontaktlinsen (Erwachsene) | Nein | Ambulante Zusatzversicherung |
| Alternativmedizin (Akupunktur, TCM) | Teilweise* | Komplementaermedizin-Zusatz |
| Halbprivat-/Privatabteilung | Nein | Spitalzusatzversicherung |
| Fitness / Wellness | Nein | Einige Zusatzversicherungen |
| Auslandsbehandlung (Wahl) | Nein | Reiseversicherung |
| Schoenheitsoperationen | Nein | Selbstzahler |
*Alternativmedizin ist teilweise gedeckt, wenn der behandelnde Arzt einen FMH-Titel besitzt und die Methode auf der BAG-Liste steht.
Tipp: Da die OKP-Leistungen bei allen Kassen identisch sind, lohnt sich ein Wechsel zur guenstigsten Kasse ohne jeden Nachteil bei der Versorgung. Erfahren Sie, wie Sie einfach wechseln.
Bei jeder Inanspruchnahme von Leistungen tragen Versicherte eine Kostenbeteiligung. Diese besteht aus der jaehrlichen Franchise (CHF 300 bis CHF 2'500) und dem Selbstbehalt von 10% der darueber hinausgehenden Kosten (maximal CHF 700 pro Jahr fuer Erwachsene). Bei Mutterschaft entfaellt die Kostenbeteiligung vollstaendig.
Die optimale Franchise-Wahl haengt von Ihren individuellen Gesundheitskosten ab. Lesen Sie unseren Kostenratgeber fuer eine detaillierte Berechnung. Auch die Wahl des Versicherungsmodells beeinflusst Ihre Gesamtkosten erheblich.